Strafverteidigung – das Recht auf ein faires Strafverfahren


Aufrichtigkeit ist die verletzbare Form der Wahrheit.
Sie wohnt gleich neben dem Herzen.“

Wie gehen wir vor?

Als Strafverteidiger ist es bereits im Ermittlungsverfahren unser Ziel, die Weichen im Sinne unseres Mandanten zu stellen. Dazu setzen wir uns so früh wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um den eventuellen Tathergang und alle dazu wichtigen Informationen, die zu einer Vorladung oder Verhaftung geführt haben von Ihnen zu erhalten.

Sind wir von Ihnen beauftragt, können wir Akteneinsicht beantragen und prüfen, was Ihnen genau vorgeworfen wird.

Erst, wenn wir alle Gegebenheiten kennen, können wir im Gespräch mit Ihnen klären, ob die Aussage weiterhin verweigert werden sollte oder wie eine Stellungnahme helfen kann.

Je nach Geringfügigkeit der Tat haben wir als Strafverteidiger die Möglichkeit, direkt mit dem Staatanwalt Kontakt aufzunehmen, um z.B. eine endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.

Der Erfolg der Strafverteidigung hängt davon ab, die vielfältigen Möglichkeiten und Spielräume einer verfassungsrechtlichen Verteidigung genau zu kennen und entsprechend zielorientiert für den Mandanten zu nutzen. Fachkompetenz und Erfahrung sowie absolute Aufrichtigkeit und das Vertrauen des Mandanten sind hier die Basis einer erfolgreichen Verteidigung.

Ihre Vorteile

  • Von Anfang an helfen wir Ihnen dabei, Aussagen mit unvorhersehbaren und schwerwiegenden Folgen zu vermeiden.
  • Wir unterstützen und beraten Sie als Ihre Vertrauensperson.
  • Wir helfen Ihnen als erfahrener Strafverteidiger, die Wege der Justiz zu verstehen.
  • Auch bei einem Schuldeingeständnis haben Sie das uneingeschränkte in der Verfassung begründete Recht auf eine verlässliche Verteidigung im Sinne einer Strafminderung. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst.

Wie können wir Ihnen helfen?
Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf.

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