Dr. Adam Ahmed

Rechtsanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger

Der Gründer und Inhaber der Kanzlei unternimmt mit Engagement und Leidenschaft alle notwendigen Schritte, um die Rechte und Freiheiten seiner Mandanten zu schützen.

Dr. Ahmed

Fachanwalt für Strafrecht

Fachliche Expertisen

  • EGMR-Beschwerden 
  • Verfassungsbeschwerden 
  • Revisionsrecht (Revision)
  • Berufung 
  • Kapitalstrafrecht
  • Vermögensdelikte 
  • Gewaltdelikte 
  • Arztstrafrecht 
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Strafvollstreckung 
  • Maßregelvollzug 
  • Strafrecht 
  • Strafverteidigung 

Erfahren Sie mehr über die Person Dr. Ahmed im Gespräch mit der FAZ.NET
 

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„Vieles blieb so lange unerkannt, weil es so lange bekannt ist.

Als Strafverteidiger betrachtet Herr Dr. Adam Ahmed jedes seiner Mandate im Lichte der aktuellen Rechtssprechung und auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Mehrere juristische Anmerkungen hat er bereits in Fachzeitschriften wie „Der Strafverteidiger“ veröffentlicht und hält zudem juristische Vorträge für Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte. Vor allem auf dem Gebiet des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64, 66, 66a, 66b StGB) ist er sehr aktiv und setzt sich mit der Gesetzgebung kritisch und aktiv auseinander.

Immer wieder gelingt es ihm, langjährige Rechtsprechungspraxen durch neue obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen zu durchbrechen bzw. zu verändern. Nicht zuletzt durch seine maßgeblichen Beiträge und Initiativen im Rahmen von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht, Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie herbeigeführten sog. Divergenzvorlagen beim Bundesgerichtshof wurden die Normen zur Sicherungsverwahrung am 4. Mai 2011 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

„Ein guter Strafverteidiger macht es sich zur Aufgabe, Vorverurteilungen
über oder durch die Presse mit Professionalität zu vermeiden.

Dr. Adam Ahmed verfügt über einzigartige Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Medien. Erforderlich ist eine solche Kenntnis und Erfahrung stets in den Fällen, die Berührungspunkte mit der Öffentlichkeit haben. Denn es kommt häufig zu Vorverurteilungen über und durch die Presse. Dies zu vermeiden ist auch Aufgabe eines sehr guten und professionellen Strafverteidigers.

Aufgrund zahlreicher öffentlichkeits- und presseträchtiger Strafverfahren seit nunmehr 10 Jahren, ist der Strafverteidiger Dr. Ahmed im Umgang mit der Presse sehr gut vertraut. Er versteht es, mit den Medien professionell umzugehen, um die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten gegenüber der Presse zu schützen. Hierzu zählt natürlich auch eine optimale Vorbereitung und Betreuung sowie Vertretung der Mandanten auf die Anfragen der Medien vor, während und nach einem Strafverfahren.

Fred H. Middaugh
Attorney at law (Seal Beach, California)
über Dr. Ahmed
 

„Als er mich ansprach und fragte, ob er in meiner Kanzlei als Volunteer arbeiten könne, überzeugte er mich von seiner Hingabe und Leidenschaft für diesen Beruf sofort. Wenn ich einen Strafverteidiger benötigen würde, würde ich hoffen, dass er an meiner Seite steht.
Wenn ich einen Anwalt auf der Gegenseite habe, würde ich mir sehr wünschen, dass es nicht er ist.“

Rechtsprechungen, die Dr. Adam Ahmed entscheidend geprägt hat
(siehe nur: BVerfG - 2 BvR 2333/08, BVerfG - 2 BvR 1152/10, EGMR - 4646/08, EGMR - 21906/09, BVerfG – 2 BvR 1048/11, BGH - V ZB 106/12, LG München I - 21 Ns 367 Js 40382/06; BGH - 1 StR 217/08, BGH - 1 StR 233/08, OLG Nürnberg - 2 Ws 57/11, OLG Nürnberg - 2 Ws 390/12, LG Regensburg 7 AR 5/11 ThUG; OLG Nürnberg - 15 W 460/11 ThUG, 15 W 460/11, OLG Nürnberg - 2 Ws 456/11; BGH - 1 StR 359/10; BGH – 1 StR 456/12, BGH -