Womit befasst sich das Strafrecht?

Der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Ehre und Würde und des Vermögens ist das Ziel des Strafrechts

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und als erfahrener Strafverteidiger helfen wir unseren Mandanten, diesen komplexen und oft schwer nachvollziehbaren Bereich der Justiz zu verstehen.
Wird einer Person vorgeworfen, gegen den Schutz der oben sogenannten „elementaren Rechtsgüter“ unserer Gesellschaft verstoßen zu haben, kann dieser Vorwurf oder das darauf folgende Strafverfahren für den Betroffenen und seine Angehörigen oftmals eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation darstellen.

Oft werden im Zuge der ersten Verwirrung und Panik Fehler gemacht, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Deshalb ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und folgende Grundsatzregelung zu beachten:
 

Keine Angaben zur Sache ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben oder Aussagen ohne vorherige Rücksprache. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen meist im Ermittlungsverfahren. Ohne eine frühzeitige Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.

Sprechen Sie mit uns und vermeiden Sie verhängnisvolle
unbedachte Aussagen im Ermittlungsverfahren.

Als Ihr Anwalt sorgen wir dafür, dass Sie fair behandelt werden und Ihre Rechte und Freiheiten bestmöglich berücksichtigt werden.

Auch bei drohender Inhaftierung in einer psychiatrischen Anstalt, Entziehungsanstalt oder bei Sicherungsverwahrung –
im Maßregelvollzug sind wir Ihr Ansprechpartner.