Anwalt kritisiert Justiz wegen Corona-Sicherheitsabstand

Wenn in einem beengten Sitzungssaal nicht einmal die Richter, Berufsrichter und Schöffen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können, sollte eine gerichtliche Sitzung während der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Wenn in einem beengten Sitzungssaal nicht einmal die Richter, Berufsrichter und Schöffen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können, sollte eine gerichtliche Sitzung während der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Diese Meinung vertritt Dr. Adam Ahmed, Strafverteidiger und Rechtsanwalt in München und fordert auch im Gerichtssaal die strikte Einhaltung der Abstandsregelung.

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