Ersteinschätzung
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Ihr Fachanwalt und Strafverteidiger in München –
aus Leidenschaft und Überzeugung
Die Kanzlei Dr. Ahmed ist auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Hier bieten wir mit Leidenschaft und Überzeugung professionelle, erfahrene und engagierte Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des Straf- und Jugendstrafrechts. Der Gründer und Inhaber der Kanzlei Dr. Adam Ahmed hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die mit dem Strafrecht konfrontiert sind, zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.
Insbesondere sind wir in den folgenden Fachbereichen Ihr Ansprechpartner:
- EGMR-Beschwerden
- Menschenrechtsverletzung
- Verfassungsbeschwerde
- Revisionsrecht
- Revision und Berufung
- Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
- Vermögensdelikte
- Gewaltdelikte
- Arztstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
- Strafvollstreckung und Strafvollzug
- Maßregelvollstreckung und Maßregelvollzug
Dr. Ahmed als Rechtsexperte bei dem
Sky Crime Gipfel
Dr. Adam Ahmed steht bei dem Sky Crime Gipfel als Rechtsanwalt im spannenden Dialog zum Thema “Zwischen Gesetz und Gewissen” zur Verfügung. Als Strafverteidiger für besonders harte Gesetzesverstöße muss er professionell zwischen Gesetz und Gewissen entscheiden.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Strafrecht
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt, Fachanwalt und Strafverteidiger?
Die gemeinsame Basis aller Titel ist das Jura-Studium, die Zulassung an Gerichten sowie die Schweigepflicht. Der Fachanwalt hat sich nach seinem Jura-Studium auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Um die Prüfung zum Fachanwalt bestehen zu können, muss der Rechtsanwalt besonders umfangreiches und fundiertes Hintergrundwissen, eine entsprechend hochqualifizierte Weiterbildung sowie einen ausreichenden Erfahrungsschatz (zwischen 60 und 120 Fällen in den vergangen drei Jahren vor der Prüfung zum Fachanwalt) vorweisen können. Ein Strafverteidiger bringt zudem noch eine besondere Motivation zur Verteidigung der Rechte und eine entsprechend fundierte Erfahrung im Strafrecht mit.
Wie verhalte ich mich bei einer Verhaftung?
Unabhängig davon, ob Sie sich schuldig oder unschuldig fühlen, sollten Sie sich so ruhig und besonnen wie möglich verhalten und auf keinen Fall körperlich zur Wehr setzen oder fliehen. Verhalten Sie sich kooperativ, aber machen Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch, jegliche Aussage zu verweigern, bis Sie mit Ihrem Fachanwalt gesprochen haben. Lesen Sie mehr
Wie ist der Ablauf bei einer Untersuchungshaft?
Kommt es zu einer Verhaftung durch die Polizei werden Sie spätestens am darauffolgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt, der den weiteren Ablauf der Untersuchungshaft entscheidet. Wird der Haftbefehl aufgehoben oder ausgesetzt, können Sie die Untersuchungshaft zunächst verlassen, das Ermittlungsverfahren wird jedoch fortgesetzt. Setzen Sie sich unverzüglich nach Ihrer Verhaftung mit uns in Verbindung, damit wir Fehler, die später fatale Auswirkungen haben können, von Anfang an vermeiden.
Wie schütze ich meinen Sohn oder meine Tochter davor, Wiederholungstäter zu werden?
Bei der Ahndung einer jugendlichen Straftat steht der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung im Vordergrund. Deshalb werden im Jugendstrafrecht eher Arbeitseinsätze oder soziale Dienste statt Gefängnisstrafen verhängt. Studien beweisen, dass harte Strafen nicht abschreckend wirken und die Rückfallquote sogar erhöhen. Wichtig für Eltern ist es, den Kontakt zu und das Gespräch mit seinem Kind beizubehalten und sein Kind nicht aus Enttäuschung „abzuschreiben“. Machen Sie ihm bewusst, was an der Tat falsch war und welche Konsequenzen die Tat für alle Beteiligten hat. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit kompetenten Ansprechpartnern z.B. für Strafprävention. Sprechen Sie mit uns.