Nach Messerangriff auf Fahrgast: Fünfeinhalb Jahre Haft für Taxifahrer

Ein 61-jähriger Taxisfahrer geriet in Wut, nachdem ein betrunkener Fahrgast im Fahrzeug eine Zigarette anzündete. Das Landgericht hat die Handlung jedoch nicht als versuchten Mord eingestuft, sondern lediglich als Fall von gefährlicher Körperverletzung.

Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann betonte, dass es eine knappe Entscheidung war. Staatsanwalt Daniel Meindl hatte auf eine elfjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes plädiert, während Verteidiger Adam Ahmed in seinem Plädoyer nur von einer gefährlichen Körperverletzung sprach.

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AUTOR: SZ/tek