Der Raser-Prozess mit einem Toten muss neu aufgerollt werden! Das hat jetzt der Bundsgerichtshof (BGH) entschieden.

Dr. Adam Ahmed, Verteidiger des Angeklagten äußerte, dass kein Tötungsvorsatz bestanden habe. Bei aller Tragik sei es ein Unfall mit bedauerlichem tödlichem Ende.

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Autor: OLIVER GROTHMANN UND JÖRG VÖLKERLING