Dr. Adam Ahmed, Verteidiger des Angeklagten äußerte, dass kein Tötungsvorsatz bestanden habe. Bei aller Tragik sei es ein Unfall mit bedauerlichem tödlichem Ende.
Autor: OLIVER GROTHMANN UND JÖRG VÖLKERLING
Dr. Adam Ahmed, Verteidiger des Angeklagten äußerte, dass kein Tötungsvorsatz bestanden habe. Bei aller Tragik sei es ein Unfall mit bedauerlichem tödlichem Ende.
Autor: OLIVER GROTHMANN UND JÖRG VÖLKERLING