Der Raser-Prozess mit einem Toten muss neu aufgerollt werden! Das hat jetzt der Bundsgerichtshof (BGH) entschieden.

Der BGH hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufgehoben. Die Begründung, mit der das Landgericht einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten bejaht hatte, stimme nicht mit den Ausführungen überein, mit denen es einen Tötungsvorsatz verneinte.

Dr. Adam Ahmed, Verteidiger des Angeklagten äußerte, dass kein Tötungsvorsatz bestanden habe. Bei aller Tragik sei es ein Unfall mit bedauerlichem tödlichem Ende.

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Autor: OLIVER GROTHMANN UND JÖRG VÖLKERLING