Wolfsmasken-Vergewaltiger, BGH kippt Urteil

Der Bundesgerichtshof sieht Fehler im Urteil des Christoph K. zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung

Zwölf Jahre Freiheitsstrafe hatte das Landgericht München verhängt mit anschließender Sicherungsverwahrung. Jetzt monierte der BGH, dass die Freiheitsstrafe auch geringer hätte ausfallen können, da eine anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen worden sei.

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Autor: Susi Wimmer