Die Mutter getötet und vergraben: Täter zu langer Haftstraße verurteilt

Traunstein/Altenmarkt - Nach monatelanger Verhandlung ist am Freitag, 29. März, das Urteil gegen einen 21-Jährigen gefallen: Er wurde wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Urteil ist gefallen: Das Landgericht Traunstein hat den 21-jährigen Altenmarkter zu acht Jahren Haft verurteilt. Er ist schuldig des Totschlags an seiner Mutter. Angeklagt war der junge Mann ursprünglich wegen Mordes, doch davon rückte das Gericht ab. Keines der drei Mordmerkmale – Heimtücke, niedrige Beweggründe, Verdeckungsabsicht – sei erfüllt. Das Urteil – acht Jahre Haft – liegt damit nahe an der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Altenmarkter zu neun Jahren Gefängnis zu verurteilen. Die Verteidigung forderte dagegen fünf Jahre Haft.

Was am 15. September 2017 im Haus in Altenmarkt passierte, darüber herrscht Einigkeit: Ein Streit zwischen Mutter und Sohn entgleiste – es ging wohl um Geld. Im Gerangel biss er ihr ein Stück der Lippe ab, die Mutter wollte flüchten, doch der Angeklagte holte sie ein. Er würgte die Mutter und wollte ihr das Genick brechen. Das gelang nicht, doch die Mutter wurde bewusstlos. Nach einer Pause griff der 21-Jährige dann zu einem Zimmererhammer und schlug auf den Kopf der Mutter ein. Später verpackte er mit Hilfe eines Freundes die Leiche in Plastiksäcke. Die beiden fuhren mit der toten Mutter in ein Waldstück bei Altenöd, nahe Schnaitsee und vergruben dort den Leichnam.

"Er wollte sie erlösen, weil die Mutter durch die Bissverletzung an der Lippe entstellt war und er nicht mehr mit ihr zusammenleben wollte", so der vorsitzende Richter Klaus Weidmann: "Indizien deuten auf eine psychische Erkrankung der Mutter hin. Sie hat sich immer mehr mit irrationalen Dingen beschäftigt, das hat den Angeklagten zunehmend genervt und führte zu Spannungen in der Familie." Nach Zeugenaussagen teilte die Mutter Menschen in "gut" und "böse" ein und entwickelte einen immer stärkeren Hang zur Esoterik.

Richter Weidmann richtete auch an den Angeklagten noch einige Worte: "Ich wünsche ihm, dass er irgendwann zur Ruhe kommt und mit diesem tragischem Problem zurechtkommt. Der Muttermord ist etwas Schreckliches, aber ein Stoff, der die Menschheit schon seit tausenden Jahren beschäftigt. Wenn Sie im Strafvollzug aktiv mitwirken und sich nichts zu schulden kommen lassen, könnte es auch eine frühere Entlassung geben."

Im Gespräch mit chiemgau24.de sagte Anwalt Adam Ahmed, dass die Verteidigung "höchstwahrscheinlich" nicht in Revision gehen werde.


Quelle: https://www.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/mutter-altenmarkt-ermordet-urteil-landgericht-traunstein-11972134.html