Dringeblieben!

Debatte über Lockerungen in Straubing entbrannt

  • Zum ersten Mal darf ein psychisch kranker Straftäter das Bezirkskrankenhaus Straubing verlassen - die Ausgänge erfolgen in Begleitung.
  • In der Stadt streitet man nun heftig über diese Lockerung und beruft sich auf eine mehr als 40 Jahre alte Vereinbarung.
  • Der Oberbürgermeister will, dass Maßregelvollzugspatienten, die lockerungsfähig sind, in andere Forensik-Einrichtungen im Freistaat überstellt werden.

Bereits viermal hat mittlerweile ein psychisch kranker Straftäter, der im Bezirkskrankenhaus Straubing (BKH) untergebracht ist, die forensische Einrichtung für mehrere Stunden in Begleitung verlassen können. Ziel dieser Ausgänge ist, ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Im Zuge dieser sogenannten Lockerung konnte der 46-Jährige den Straubinger Tierpark besuchen und sich in mehreren Geschäften über das aktuelle Angebot und die Preise informieren. Seit vergangenem Freitag liegt dem Bezirkskrankenhaus Straubing ein neuer Antrag vor, formuliert von den Münchner Anwälten Adam Ahmed und David Mühlberger. Sie beantragen darin, ihrem Mandanten die nächste Lockerungsstufe zu gestatten - "in Gestalt eines zeitlich befristeten unbegleiteten Ausgangs bis zu sechs Stunden".

Bei der Lockerung des 46-Jährigen handelt es sich um die erste seit der Eröffnung des BKH Straubing im Jahr 1990. Wie eine Stadtratssitzung am Montag zeigte, will die Lokalpolitik jedoch nicht einmal begleitete Ausgänge von Straubinger Forensik-Patienten hinnehmen - allen voran der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr (CSU). Der beruft sich darauf, dass der Straubinger Stadtrat 1973 seine Zustimmung für den Bau des Krankenhauses daran geknüpft habe, dass niemals einer der dort einsitzenden psychisch kranken Straftäter Ausgang bekommen dürfe. Darauf beharrt der OB auch jetzt: "Entscheidende Grundlage für die Zustimmung der Stadt zur Errichtung der Forensischen Klinik war die klare Zusage des Freistaats Bayern, dass es sich um eine geschlossene Einrichtung ohne Lockerung handelt."

Dem Patienten, für den die zuständige Strafvollstreckungskammer Anfang dieses Monats die Lockerung unmissverständlich angeordnet hatte, wird in einem Gutachten bescheinigt, es sei von ihm nicht mehr zu erwarten, dass er "erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird". Im sogenannten Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter ist er nun seit knapp 18 Jahren untergebracht, Tatvorwurf versuchter Totschlag. Diesen hatte er - manisch-depressiv - begangen, nachdem Ärzte bei ihm die Medikamente immer wieder an- und absetzt hatten. "Dadurch bin ich stärker psychotisch geworden, so ist meine Straftat passiert", sagt er selbst. Vor der Strafvollstreckungskammer hatte er vor einigen Monaten angegeben, "momentan medikamentös sehr gut eingestellt" zu sein. Und: "Deshalb traue ich mir auch zu, ein straffreies Leben zu führen."

Eines will in dieser Sache aber auch der Straubinger Stadtrat klargestellt wissen: "Natürlich kann es auch im Bezirkskrankenhaus Straubing Patienten geben, die für eine Lockerung in Betracht kommen." Und selbstverständlich, so hielten die Berichterstatter in der Stadtratssitzung am Montag fest, sei der Stadt Straubing auch bewusst, "dass zu einem modernen Maßregelvollzug auch der Anspruch auf Gewährung von Lockerung zählt".

 Doch daran führt indes für OB Pannermayr kein Weg vorbei: Maßregelvollzugspatienten, die lockerungsfähig sind, sollen für eine Lockerung doch bitte in andere Forensik-Einrichtungen im Freistaat überstellt werden. Dies hat Pannermayr am 13. Februar erneut deutlich gemacht - bei einer internen Besprechung im Landtag mit Vertretern des zuständigen Sozialministeriums, des BKH, des Zentrums Bayern Familie und Soziales sowie des Bezirks Niederbayern.

Kritiker bemängeln an diesem Treffen eines: Die dort anwesenden Politiker gehörten allesamt der CSU an. Und das, obwohl das für die Forensik als Fachaufsicht zuständige Sozialministerium zuvor betont hatte, es gehe darum, "eine gemeinsame Lösung zu erreichen". Der Grüne Toni Schuberl, er ist stellvertretender Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats für das Bezirkskrankenhaus Straubing, war zu diesem Treffen etwa nicht eingeladen. Dort wurde indes als ein Ergebnis notiert: "Die bisherige Praxis, wonach aus dem BKH Straubing heraus grundsätzlich nicht gelockert wird, wird fortgeführt. An diesen Grundsätzen ändert die bekannt gewordene Einzelfallentscheidung der Strafvollstreckungskammer Straubing nichts." Schon das ist aus Sicht von Schuberl problematisch. Aber etwas anderes stört ihn noch mehr. An den Straubinger OB schrieb er: "Es wäre mir ein großes Anliegen, wenn das sensible Thema des Freigangs in sehr sachlicher Weise thematisiert und nicht unnötig emotionalisiert würde."

 Im bayerischen Maßregelvollzug, so sagt Schuberl, habe sich in den zurückliegenden 40 Jahren vieles geändert. Längst seien auch die anderen Forensik-Einrichtungen mit Hochsicherheitsabteilungen ausgestattet. Folglich sei es nicht mehr so, dass nur in Straubing die hochgefährlichen Straftäter einsitzen. Bei therapeutischen Fortschritten würden Forensikpatienten in anderen Einrichtungen durchaus gelockert. Daher gebe es seit Jahren Freigänger anderer Bezirkskrankenhäuser, "die sich regelmäßig in Straubing aufhalten". Was aber den 46-jährigen Patienten betreffe: Der sei auf eigenen Wunsch ins BKH Straubing gekommen - also nicht deshalb, "weil er besonders gefährlich wäre".


Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bezirkskrankenhaus-straubing-straftaeter-lockerung-ausgang-1.4345840