Mysteriöser E-Bike-Unfall in Miesbach: „Plötzlich war er da“

Mysteriöser E-Bike-Unfall in Miesbach: „Plötzlich war er da“ Es ist wohl die Angst eines jeden Radfahrers, von einem Auto übersehen und erfasst zu werden. Am Amtsgericht Miesbach verhandelte Richter Walter Leitner nun einen mysteriösen Fall.

Es ist wohl die Angst eines jeden Radfahrers, von einem Auto übersehen und erfasst zu werden. Am Amtsgericht Miesbach verhandelte Richter Walter Leitner nun einen mysteriösen Fall.

 

Miesbach – Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr musste nun ein 54-Jähriger aus Weyarn auf der Anklagebank des Miesbacher Amtsgerichts Platz nehmen. Im August des vergangenen Jahres soll er einen 75 Jahre alten E-Bike-Fahrer aus Holzkirchen mit seinem Auto zum Sturz gebracht haben. Der Vorfall ereignete sich in Müller am Baum in Miesbach.

Der Weyarner hatte zum Abbiegen nach links in eine unübersichtliche Einfahrt angesetzt. „Plötzlich war er da“, sagte der 54-Jährige über den Rentner, und fügte hinzu: „Meiner Meinung nach hatte er sein E-Bike nicht im Griff.“ Laut dem Angeklagten soll der Holzkirchner Rentner „ziemlich schnell“ unterwegs gewesen sein. Der Weyarner will den Radler auch erst gesehen haben, „als er unmittelbar an meinem Auto war“.

„Ganz genau weiß ich es nicht mehr“

Seine eigene Geschwindigkeit bezeichnete der Autofahrer mit null. „Ich wollte ja gerade links abbiegen und bin davor noch stehen geblieben, da man in die Einfahrt sehr schlecht hineinkommt“, schilderte er vor Gericht. Zum Abbiegevorgang kam es letztlich gar nicht mehr, „da er vor meinem Auto zu Sturz kam“, sagte der Mann aus Weyarn.

Die Aussage des 54-Jährigen stimmte jedoch nicht mit der des Opfers überein. Der 75 Jahre alte Rentner behauptete, dass der Weyarner den Blinker nicht gesetzt habe. Der Holzkirchner sagte auch aus, er sei selbst mit seinem E-Bike auf der linken Straßenseite unterwegs gewesen, „da rechts so viele Schlaglöcher sind“. Als der Autofahrer plötzlich rechts neben ihm aufgetaucht und immer langsamer geworden sei, „habe ich mein Tempo etwas erhöht und wollte an ihm vorbeiziehen“, erklärte der 75-Jährige. Dann sei es zum Zusammenstoß gekommen. „Er wollte gerade abbiegen, woraufhin ich in ihn hineingefahren bin“, sagte der Holzkirchner. Ganz sicher war sich der Rentner aber nicht mehr und fügte ehrlich hinzu: „Ganz genau weiß ich den Unfallhergang nicht mehr.“

Verletzungen erst im Krankenhaus diagnostiziert

Der Pkw-Fahrer habe sich auch sofort um ihn gekümmert, berichtete der Rentner. „Ich sagte ihm aber, dass mir nichts fehlt.“ Dem war jedoch nicht so, wie sich später im Krankenhaus herausstellte. Dort war der Rentner hingegangen, als nach einigen Stunden dann doch Schmerzen eintraten. Er hatte sich bei dem Sturz die Schulter, die Hüfte und das Knie auf der rechten Seite geprellt, wie die Diagnose ergab.

Im Gegensatz zum Körper des 75-Jährigen trugen die beiden Fahrzeuge keinerlei Schaden davon. Nicht ein Kratzer war am E-Bike oder an dem Auto zu erkennen. Auch diese Tatsache veranlasste die Staatsanwaltschaft schließlich dazu, auf Freispruch zu plädieren. „Die Aussage des Zeugen ist dadurch nicht ganz widerspruchsfrei“, erklärte der Staatsanwalt. Verteidiger Adam Ahmed schloss sich den Ausführungen an.
Amtsrichter Leitner ließ die Anklage gegen den 54-Jährigen letztlich fallen, da dessen Aussagen nicht widerlegt werden konnte. Für den Richter waren die unbeschädigten Verkehrsmittel ebenfalls ein Grund für sein Urteil. „Im Zweifel wird für den Angeklagten entschieden“, sagte Leitner. Zudem sei nicht auszuschließen, „dass der nicht mehr ganz junge Zeuge mit seinem E-Bike überfordert war“.
Von Philip Hamm
Fachanwalt für Strafrecht München, Dr. Ahmed

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11. Mai 2018
Rubriklistenbild: © dpa / Daniel Karmann