Waffenhändler kündigt Verfassungsbeschwerde an
Es war einer der wichtigsten Prozesse der vergangenen Jahre in München: Die Verhandlung gegen den Waffenhändler Philipp K., der eine Glock 17 sowie Munition an den OEZ-Attentäter David S. verkauft hatte. Das Landgericht München I verurteilte den 33-jährigen Waffenlieferanten im Januar 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu einer siebenjährigen Haftstrafe. Seine Anwälte sowie die Vertreter der Hinterbliebenen legten Revision gegen das Urteil ein. Jetzt verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen - ohne schriftliche Begründungen und ohne mündliche Verhandlung. "Das ist juristisches Neuland, der BGH hätte seine Entscheidung begründen müssen", sagt David Mühlberger, Anwalt von Philipp K. Er kündigt eine Rüge beim BGH sowie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.
Es war der 22. Juli 2016, als der 18 Jahre alte David S. am Olympia-Einkaufszentrum mit der Glock 17 neun Menschen erschoss, fünf schwer verletzte und Angst vor einem vermeintlichen Terroranschlag verbreitete. Nach der laut Gericht "rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Tat" tötete er sich selbst.
Obwohl das Gericht bei der Verhandlung gegen den Waffenhändler Philipp K. davon ausging, dass er nichts von den Plänen des Attentäters wusste, wurde er wegen eines Tötungsdelikts belangt. "Ein solcher Fall wurde in Deutschland noch nie entschieden", sagt Anwalt Mühlberger. Allein schon deshalb seien die Verfahrensbeteiligten von einer mündlichen Verhandlung ausgegangen. "Der BGH muss sich zu dieser Rechtsfrage positionieren." Stattdessen hätten Nebenklage und Verteidigung "einen Dreizeiler" erhalten, dass die Revisionen als unbegründet verworfen worden seien. Das sei "dürftig", sagt Nebenklage-Anwalt Jochen D. Uher. Auch Nico Werning, der Eltern vertrat, die bei der Tat ihre Tochter verloren, ist verwundert - und enttäuscht über die Zahlungsaufforderung: Jedem Elternteil wurde für die Entscheidung eine Rechnung über 140 Euro gestellt. Da auch die Geschwister in Revision gingen, zahlt die Familie für den Dreizeiler 560 Euro.
Mühlberger hat in seiner Revision einen Gesetzesvorschlag eingebracht: Dass es in Zukunft den Terminus "Verstoß gegen das Waffengesetz mit Todesfolge" geben sollte, wie es ihn auch beim Handeln mit Drogen gibt. Dass also ein Waffenhändler mitverantwortlich gemacht wird für eine Tat, die der Käufer begeht. "Der Sachverhalt ist hochkomplex", sagt Mühlberger. Deshalb will er nun Rüge erheben und Verfassungsbeschwerde einlegen. Hat Letztere Erfolg, wird der BGH-Entschluss aufgehoben.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/oez-attentat-juristisches-neuland-1.4303209