Schwurgericht München: Mordprozess-Urteile ungültig? München - Süddeutsche.de - Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Adam Ahmed

Das Münchner Schwurgericht hatte offenbar über Jahre hinweg keinen gültigen Geschäftsverteilungsplan, das heißt, es hatte nicht festgelegt, welcher Richter sich welches Verfahrens annehmen wird. Das könnte nun dazu führen, dass einige Prozesse gegen bereits verurteilte Mörder neu aufgerollt werden müssen.

Das Münchner Schwurgericht hatte offenbar über Jahre hinweg keinen gültigen Geschäftsverteilungsplan, das heißt, es hatte nicht festgelegt, welcher Richter sich welches Verfahrens annehmen wird. Das könnte nun dazu führen, dass einige Prozesse gegen bereits verurteilte Mörder neu aufgerollt werden müssen. Ein Münchner Anwalt hatte bei einem Prozess die fehlerhafte Praxis gerügt und beim Bundesgerichtshof geklagt. Von Christian Rost

Das Münchner Schwurgericht hat möglicherweise über Jahre hinweg ohne rechtliche Grundlage Urteile gefällt. Weil die Kammer es versäumt hat, vor den Prozessen festzulegen, welcher Richter für welche Verfahren zuständig ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun das erste Urteil in einem Fall von versuchtem Totschlag gekippt. Nach dem Beschluss des BGH muss das Verfahren komplett neu aufgerollt werden. Dies droht nun nach der Einschätzung des Münchner Strafverteidigers Adam Ahmed auch in einer Reihe anderer Fälle.

Ahmed hatte im Frühjahr 2015 einen 29-Jährigen verteidigt, der in einer Tabledance-Bar drei Männer niedergestochen haben soll. Gleich zu Beginn des Prozesses rügte der Anwalt die Besetzung des Schwurgerichts. Er hatte herausgefunden, dass die 1. Strafkammer unter dem Vorsitz von Michael Höhne schon seit Jahren ohne gültigen Geschäftsverteilungsplan arbeitet. Mit diesem Plan muss jeweils Anfang eines Jahres festgelegt werden, welcher Berufsrichter bei neu eingehenden Verfahren zuständig ist.

Um zu verhindern, dass Richter auf bestimmte Fälle angesetzt werden, weil sie möglicherweise besonders hart oder milde urteilen, sollen die Verfahren per Zufallsprinzip zugeordnet werden. Das soll Manipulationen ausschließen. So ist es üblich, dass ein Richter die Fälle mit den geraden Endziffern der Aktenzeichen übernimmt und sein Kollege die ungeraden. Für die Jahre 2011 und 2013 hat das Schwurgericht dies in einem Geschäftsverteilungsplan auch festgelegt, nicht aber für die Jahre 2012, 2014 und zunächst auch nicht für das Jahr 2015. Erst als Ahmed die Besetzungsrüge aussprach, holte die Kammer die Formalität nach und legte nachträglich einen Plan für 2015 fest.

Das war zu spät, urteilte der BGH. Denn zu dem Zeitpunkt, als im Fall des 29-jährigen mutmaßlichen Messerstechers Anklage erhoben wurde, gab es keine interne Regelung des Schwurgerichts über die Zuständigkeiten der Richter. Die im Grundgesetz festgelegte Garantie, dass nur sogenannte gesetzliche Richter befugt sind, Urteile zu fällen, wurde damit ausgehebelt. Ahmed sagt: "Ohne Geschäftsverteilungsplan gibt es keine gesetzlich bestimmten Richter."

Deswegen legte der Strafverteidiger auch in zwei weiteren Fällen Revision beim BGH gegen Urteile des Münchner Schwurgerichts ein: Mark K. sitzt derzeit eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Mordes an einer 91-jährigen Frau ab, die in der Au gelebt hatte. Auch den Fall Bülent A., der seine Lebensgefährtin, die Mutter seiner beiden Kinder, getötet und im Waldstück Kapuzinerhölzl verscharrt hatte, brachte Ahmed zur Überprüfung. Der BGH verwarf die Revisionen, weil die damals für Mark K. und den ebenfalls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Bülent A. zuständigen Verteidiger die Besetzung des Schwurgerichts nicht schon in der Verhandlung gerügt hatten. Die Anwälte wussten damals nicht, dass die Richter ohne rechtliche Grundlage arbeiteten.


Das Oberlandesgericht sieht keine ausreichenden Gründe

Adam Ahmed, der als unbequemer Verteidiger vor Gericht gilt, will die Fälle aber nicht auf sich beruhen lassen. Er prüft nun die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Verfahren. Hat er Erfolg damit, werden einige Prozesse gegen bereits verurteilte Mörder neu aufgerollt werden müssen. In den Jahren, in denen das Schwurgericht über keinen Geschäftsverteilungsplan verfügte, wurde auch der Mann zu lebenslang verurteilt, der seine frühere Geliebte und die gemeinsame, erst 21 Monate alte Tochter bei einem Portugal-Urlaub umgebracht hatte.

Ebenfalls auf den Prüfstand könnte der Doppelmord eines Mannes an seiner Ex-Frau und seiner Schwester gestellt werden, die er im Streit um Immobilienbesitz in der Türkei mit einem Messer erstach. Ahmed sagt: "Natürlich müssen für eine Wiederaufnahme von Verfahren eng gesetzte Voraussetzungen erfüllt sein." Doch die sieht er als gegeben an, wenn ein Gericht ohne Befugnis urteilt.

Anders sieht es die Sprecherin des Oberlandesgerichts. Andrea Titz muss zwar einräumen, dass die Versäumnisse zur Aufhebung des Urteils gegen den 29-jährigen mutmaßlichen Messerstecher geführt haben. Weitere Folgen habe dies aber nicht: "Nach meiner Einschätzung liegen keine ausreichenden Gründe für die Wiederaufnahme anderer Verfahren vor." Ob die Gerichtssprecherin oder der Strafverteidiger recht behält, wird wiederum ein Gericht entscheiden. Ein Vollstreckungsgericht in Nürnberg hatte 2013 ebenfalls ohne Geschäftsverteilungsplan gearbeitet. Als dies herauskam, wurde ein Beschluss des Gerichts gekippt: Es hatte einem Straftäter einer Fußfessel verordnet, die ihm sofort abgenommen werden musste.


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/irrtum-schwurgericht-hat-moeglicherweise-ohne-rechtliche-grundlage-urteile-gefaellt-1.3481776