Straubing streitet über Ausgang für Straftäter

Erstmals durfte ein psychisch kranker Straftäter das Bezirkskrankenhaus Straubing für einige Stunden verlassen. Der Mann wurde von einem Pfleger und einer Psychologin begleitet. In der Stadt läuft man gegen diese Lockerung Sturm und beruft sich auf eine mehr als 40 Jahre alte Vereinbarung.

  • Erstmals durfte ein psychisch kranker Straftäter das Bezirkskrankenhaus Straubing für einige Stunden verlassen.
  • Der Mann wurde von einem Pfleger und einer Psychologin begleitet.
  • In der Stadt läuft man gegen diese Lockerung Sturm und beruft sich auf eine mehr als 40 Jahre alte Vereinbarung.

Nie zuvor hat einer der im Bezirkskrankenhaus (BKH) Straubing einsitzenden psychisch kranken Straftäter das Haus für einige Stunden verlassen dürfen. Nun hat erstmals ein Patient einen zweistündigen Ausgang bekommen, um sich mit der sogenannten Lockerung langsam wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können. Der Mann wurde am Montag von einem Pfleger und einer Psychologin begleitet. "Ich habe mich gefühlt wie ein vollwertiger Mensch", beschreibt der 46 Jahre alte Forensik-Patient am Dienstag, was er während des Spaziergangs durch die Straubinger Innenstadt empfunden habe. Eine halbe Stunde lang habe er sich in der Basilika St. Jakob aufgehalten, habe dort eine Kerze angezündet, sei sodann mit seinen beiden Begleitern in ein Café gegangen, um abschließend noch in einem Geschäft für seine Mutter ein Kreuzworträtselheft zu kaufen.

Unter den politisch Verantwortlichen in Straubing ist die Empörung groß - und das gründet auf einem Stadtratsbeschluss im Jahre 1973. "Entscheidende Grundlage für die Zustimmung der Stadt zur Errichtung der Forensischen Klinik war die klare Zusage des Freistaats Bayern, dass es sich um eine geschlossene Einrichtung ohne Lockerung handelt", betont Oberbürgermeister Markus Pannermayr (CSU).
Wie das Sozialministerium bestätigte, hat der OB schon angerufen. Sein Standpunkt ist klar: "Ich habe für eine Lockerung des Vollzugs in Straubing überhaupt kein Verständnis und halte sie im Hinblick auf die für das Bezirkskrankenhaus Straubing geltende Konzeption für außerordentlich bedenklich." Der OB will "klipp und klar einfordern, dass die damals gegebenen Zusagen ohne Abstriche eingehalten werden".

Diese Sichtweise deckt sich indes in keiner Weise mit jener der zuständigen Strafvollstreckungskammer, die nun das BKH Straubing per Beschluss verpflichtet hat, den 46-jährigen Maßregelvollzugspatienten "zu lockern". Dies dem Patienten zu verweigern, sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig", heißt es seitens der Kammer (Aktenzeichen SR StVK 391/18).
Deren Eilentscheidung stützt sich vor allem darauf: "Nachdem Ausnahmetatbestände im Gesetz für das BKH Straubing nicht vorhanden sind", muss die forensische Einrichtung in Straubing - wie alle anderen bayerischen Bezirkskrankenhäuser auch - ihren dafür geeigneten Patienten sogenannte Vollzugslockerungen gewähren.

Anwälte erwägen Strafanzeige
Von Beginn an war es jedoch in Straubing gängige Verfahrensweise, Maßregelvollzugspatienten, die nach gründlicher Prüfung für eine Lockerung geeignet schienen, in andere Bezirkskrankenhäuser zu verlegen. Im nun strittigen Fall hatte das BKH Straubing bereits die forensische Einrichtung in Mainkofen im Blick. Aus Sicht des Gerichts geht das jedoch nicht so einfach. Es sei unbedingt abzuwägen, ob im konkreten Fall "eine Verlegung etwa dem Vollzugsziel der ,Heilung' widerspricht".

Die Münchner Anwälte Adam Ahmed und David Mühlberger, die den 46-Jährigen vertreten, erwägen - falls ihr Mandant verlegt werden sollte - eine Strafanzeige. "Wenn versucht werden sollte, diesen Gerichtsbeschluss durch eine Verlegung zu torpedieren, dann erfüllt das aus meiner Sicht unter Umständen sogar den Straftatbestand der Körperverletzung", sagt Ahmed. Ein Gutachter habe nämlich im konkreten Fall herausgearbeitet, dass bei dem 46-Jährigen eine Verlegung in eine andere Klinik nichts bringe und womöglich sogar das Risiko einer gesundheitlichen Verschlechterung berge.

Pannermayr bleibt indes dabei, dass er "kompromisslos für die Interessen Straubings kämpfen" werde. Für ihn sei es "nicht nachvollziehbar, warum eine Verlegung in eine andere Einrichtung nicht zumutbar sein soll". Solche Worte empören wiederum die mit dem Fall befassten Münchner Anwälte. "Das finde ich nicht nur unmenschlich, sondern sogar unmoralisch", sagt Ahmed. Letztlich heiße das ja nichts anderes als: "Strafgefangene sollen zwar schon wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden, aber bitte nicht bei uns." Bei Parteifreunden findet Pannermayr aber Rückhalt. Er selbst nennt da den niederbayerischen Bezirkstagspräsidenten Olaf Heinrich.

"Ein wunderschöner Ausflug"
Aus dem Sozialministerium, das die Fachaufsicht über Bayerns forensische Einrichtungen innehat, hieß es: "Auch weiterhin soll für künftige ähnlich gelagerte Fälle dem bisherigen Grundsatz Rechnung getragen werden, dass Patienten, die lockerungsfähig sind, von Straubing aus in andere Maßregelvollzugseinrichtungen verlegt werden." Das Ministerium stehe "in Kontakt mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen".
Eines ist bereits jetzt klar: Die Straubinger Lockerungs-Gegner werden darauf verweisen, dass in ihrem BKH besonders gefährliche psychisch kranke Straftäter einsitzen.

Im Falle des 46-Jährigen handelte es sich um versuchten Totschlag, den er - manisch-depressiv - begangen hatte, als Ärzte bei ihm die Medikamente immer wieder an- und absetzten. "Dadurch bin ich stärker psychotisch geworden, so ist meine Straftat passiert", sagt er. In den knapp 18 Jahren, die er nun im Maßregelvollzug sei, habe er regelmäßig Medikamente eingenommen und habe sich nicht eines Verstoßes schuldig gemacht, sagt er. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm mittlerweile, es seien keine erheblichen Straftaten mehr von ihm zu erwarten.Zurück vom ersten Ausgang hat der 46-Jährige eigenen Angaben nach an seine Mitpatienten appelliert: "Bemüht euch, strengt euch an, nehmt die Therapieangebote an." Er selbst habe so "einen wunderschönen Ausflug erleben dürfen, den kann man mit Worten nicht beschreiben".


Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bezirkskrankenhaus-straubing-straftaeter-ausgang-1.4326851