SWP Online - Flughafen-Baby: Totschlag-Verdacht hat sich nicht erhärtet – Fachanwalt für Strafrecht Dr. Adam Ahmed München

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen weiterer vertuschter Schwangerschaften eingestellt. Das Urteil von 2016 ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen weiterer vertuschter Schwangerschaften eingestellt. Das Urteil von 2016 ist rechtskräftig.

Der Verdacht war schrecklich: Hat die junge Heidenheimerin, die im Juli 2015 auf dem Münchner Flughafen ein Mädchen zur Welt gebracht und es in eine Toilettenschüssel gestopft zurückgelassen hatte, schon früher Kinder geboren, die dann verschwunden sind?

Die Frage war zu Beginn des im Juni vergangenen Jahres vorm Landgericht Landshut wegen versuchten Totschlags geführten Strafprozesses aufgeworfen worden. Grundlage bildeten gleich mehrfach eingegangene Zeugenhinweise, wonach die 24-jährige Erzieherin bereits 2012 und ein weiteres Mal 2014 einen „dicken Babybauch“ gehabt haben soll. Für die Staatsanwaltschaft waren dies Anhaltspunkte genug, um Ermittlungen gegen die Frau und auch deren ebenfalls in Heidenheim lebenden Eltern wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags aufzunehmen: Denn wenn es stimmen sollte, so die Folgerung, dass Zeugen die Schwangerschaften wahrgenommen haben, müssten solche körperliche Veränderungen auch von den Eltern erkannt worden sein, bei denen die Tochter gelebt hat.

Die ob der Schwere des Tatvorwurfs sehr akribisch vorgenommene Spurensuche nach dem Verbleib möglicher Kinder hat zu keinem greifbaren Ergebnis geführt. Auch das Schnaitheimer Anwesen der Eltern war durchsucht worden – ergebnislos. Zudem gab es keine relevanten Hinweise auf Entbindungen in Krankenhäusern oder auf zur Adoption freigegebene Kinder. Das inzwischen auch der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zur Kenntnis gebrachte Ergebnis: „Es ist nicht nachweisbar, dass die Frau schwanger war,“ so Pressesprecher Jens Weise von der Staatsanwaltschaft Ellwangen, der jetzt auf HZ-Anfrage mitteilte, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.

Nahezu gleichzeitig hat die im Juni 2016 in Landshut gegen die Heidenheimerin verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten nunmehr Rechtskraft erlangt. Ihr Münchener Verteidiger Dr. Adam Ahmed hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt, die jetzt vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen worden ist. Ob es damit sein Bewenden haben wird, ist noch offen. Nach eigenen Angaben prüft der Fachanwalt für Strafrecht, ob er gegen die Nichtzulassung einer strafrechtlichen Revision eine Verfassungsbeschwerde einreichen wird. Dazu müsste er geltend machen, dass die Betroffene in ihren Grundrechten verletzt wird. Was in diesem Zusammenhang gerügt werden sollte, ließ der Anwalt gegenüber der HZ offen.

Was ist aus dem Flughafen-Baby geworden? 

Franziska heißt das von ihren Rettern so getaufte Mädchen, das kurz nach seiner Entbindung unterkühlt in einer Toilette des Münchener Flughafens entdeckt und in einer Kinderklinik wieder zum Leben erweckt worden war.

Das Findelkind kam nach einmonatiger Behandlung in eine Pflegefamilie, wo es bis heute umsorgt wird. Entgegen ersten Befürchtungen wurden bei der Kleinen offenbar keine bleibenden gesundheitlichen Schäden festgestellt.

Freunde fürs Leben hat Franziska beim Flughafenverein München gefunden, der sich für das Baby engagiert hat. Vorsitzender Thomas Bihler pflegt übers Jugendamt Kontakt und ist sich sicher: „Dem Kind geht's sehr gut.

http://m.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/flughafen-baby_-totschlag-verdacht-hat-sich-nicht-erhaertet-14291661.html

Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwaltskanzlei München, Dr. Adam Ahmed


Foto: Landgericht Landshut: Wegen versuchten Totschlags ist eine junge Frau aus Heidenheim (Dritte v. links) im Juni 2016 zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weitergehende Ermittlungen sind jetzt ausgereizt. Manuela Wolf