Terror-Prozess in München: Angeklagter bestreitet Anschlagspläne

in 28-Jähriger Münchner muss sich seit gestern vor Gericht verantworten. Nidal A. soll gedroht haben, Verfassungsschutzmitarbeiter umzubringen. Sein Anwalt weißt die Vorwürfe zurück.

Ein 28-jähriger Münchner muss sich seit gestern vor Gericht verantworten. Nidal A. soll gedroht haben, Verfassungsschutz-Mitarbeiter umzubringen. Zu Prozessbeginn wies sein Anwalt die Vorwürfe zurück.

Der 28-jährige Nidal A. soll einen islamistisch motivierten Anschlag auf einen Verfsassungsschützer geplant haben - sein Anwalt wies die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses jedoch strikt zurück. "Der Vorwurf, der Angeklagte habe vorgehabt, einen Sprengstoffanschlag zu verüben, ist falsch. Der Angeklagte war nie und ist kein Salafist", erklärte Verteidiger Adam Ahmed vor dem Münchner Landgericht.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem mehrfach vorbestraften Mann unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Nidal A. sei zudem ein Salafist.

Hinweis vom Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Angeklagte hatte der Generalstaatsanwaltschaft zufolge in einer Chat-Gruppe im Internet Anschläge auf Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angekündigt und wenige Tage später um Tipps für den Bau einer Bombe gebeten. Der Hinweis kam vom Bundesamt für Verfassungsschutz an die Ermittler in Bayern. Auf dem sichergestellten Handy des Angeklagten selbst konnte ein Polizist, der vor Gericht aussagte, derartige Zitate nicht ausfindig machen. Allerdings sei im Vorfeld vom Handy des Angeklagten viel gelöscht worden. Die Ermittler hätten es nicht mehr rückgängig machen können.

Wie ein weiterer Polizist vor Gericht erklärte, habe Nidal A. ihm gegenüber zugegeben Mitglied in dieser Chat-Gruppe zu sein. Allerdings will sich der Angeklagte dort aufgehalten haben, um andere vor schlimmen Aussagen abzuhalten.

Gericht weist Antrag der Verteidigung zurück

Gleich zu Prozessbeginn hatte Anwalt Adam Ahmed ein Beweiserhebungsverbot beantragt. Sein Mandant sei viel zu spät und nicht vollständig darüber belehrt worden, welche Taten ihm zur Last gelegt werden und welche Strafvorschriften in Betracht kommen, sagte Ahmed. Insbesondere sei ihm erst beim Ermittlungsrichter gesagt worden, dass auch eine "präventive Gewahrsamnahme" im Raum stehe – falls die Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls wegen des Verdachts einer Straftat nicht ausreichten.

Der Präventivgewahrsam ist eine vorbeugende Maßnahme aus dem Polizeiaufgabengesetz, mit der eine akute Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verhindert werden soll. Hätte dies sein Mandant gewusst, hätte er keinesfalls eine Aussage gemacht, sagte der Anwalt. Die Kammer zog sich daraufhin zu Beratungen zurück. Der Antrag der Verteidigung wurde später zurückgewiesen. Eine Aufklärung des Angeklagten sei im Hinblick auf das Polizeiaufgabengesetz nicht notwendig gewesen, so das Gericht.

Mehrere Monate in U-Haft

Der 28-jährige Nidal A. war ab September 2017 mehrere Monate in Untersuchungshaft, befindet sich aber inzwischen wieder auf freiem Fuß. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München wurde im Mai der Haftbefehl aufgehoben. Das Gericht hatte festgestellt, dass auf Grundlage des Haftbefehls kein dringender Tatverdacht besteht. Ob er wirklich Sprengstoff für einen möglichen Anschlag herstellen wollte, wird der Prozess zeigen. Es sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Skizze kommt den Ermittlern verdächtig vor

Bei einer Durchsuchung in seiner Wohnung in München entdeckte die Polizei eine handschriftliche Skizze, die nach Angaben der Ermittler eins zu eins einem Propagandavideo der Terrormiliz IS entspricht. In diesem Video wird gezeigt, wie man in einer normalen Küche den Sprengstoff TATP herstellen kann. Außerdem wurden im Keller der Wohnung des Angeklagten Gegenstände gefunden, die zur Herstellung des Sprengstoffs verwendet werden können: Darunter Metallkugeln, Chinaböller, Werkzeug und Schwefelsäure. Das Video konnte nach der Aussage einer Polizistin, die ebenfalls im Fall ermittelt hat, nicht auf den sichergestellten Datenträgern des Angeklagten gefunden werden.

Vorwurf: Nidal A. wollte möglichst viele Menschen töten

Der Angeschuldigte hat sich laut Generalstaatsanwaltschaft München mit dem Bau von unkonventionellen Sprengvorrichtungen auseinandergesetzt. Er habe sich zur Begehung eines Anschlags eine Bombenbauanleitung und Grundstoffe zur Herstellung von Sprengsätzen verschafft. Er sei fest entschlossen gewesen, durch eine Sprengstoffexplosion möglichst viele Menschen zu töten.

Bruder des Angeklagten wollte in den Dschihad

Auch der Bruder des Angeklagten ist bei Verfassungsschutz und Polizei bekannt. Samir A. wollte laut einem Gerichtsurteil zu einer Terrorgruppe nach Syrien ausreisen, wurde aber am Münchner Flughafen geschnappt.

Im Mai 2016 hatte das Landgericht München Samir A. deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Möglich machte dies der Paragraf 89 a, Absatz 2a im Strafgesetzbuch, der schon den Versuch einer Ausreise zu einer Terrorgruppe unter Strafe stellt. Samir A. war im vergangenen Jahr ohne Erfolg gegen das Urteil und den Paragraphen vorgegangen. Inzwischen wurde er aus der Haft entlassen.


Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/terror-prozess-in-muenchen-angeklagter-bestreitet-anschlagsplan,RBucvH4