„Vor dem Gesetz ist nicht jeder gleich“ - Kriminalität – FAZ - Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed - München

Adam Ahmed ist einer der profiliertesten Strafverteidiger der Republik. Zu seinen Mandanten zählen Mörder und Vergewaltiger. Ein Gespräch über Unschuldige im Gefängnis, voreingenommene Richter und böse Seelen

Adam Ahmed ist einer der profiliertesten Strafverteidiger der Republik. Zu seinen Mandanten zählen Mörder und Vergewaltiger. Ein Gespräch über Unschuldige im Gefängnis, voreingenommene Richter und böse Seelen. Von Timo Steppat

Kann man einem Mörder seine Tat ansehen?
Sie können erst einmal niemandem ansehen, wozu er fähig ist. Häufig geht es um Menschen, denen man eine Tat überhaupt nicht zutraut. Wenn ich Praktikanten in meiner Kanzlei habe, nehme ich die meistens mit ins Gefängnis. Wir reden zehn Minuten mit einem Mandanten, und danach frage ich sie, was sie glauben, was derjenige wohl gemacht hat. Den einen halten sie für einen Eierdieb, tatsächlich hat er eine Frau mit drei verschiedenen Tatwerkzeugen ermordet – Axt, Seil, Schürhaken. Im anderen Fall glauben sie etwas Abgründiges zu erkennen, und die Tat ist vergleichsweise harmlos.

Denken Sie darüber nach, warum Ihr Mandant eine Tat begangen hat?
In der Freizeit versuche ich das bewusst nicht. Wie kommt man dazu? Wird man so geboren? Das sind die Fragen. Hat das mit Erziehung zu tun? Wenn man bei den schweren Delikten die Kindheit beleuchtet, dann entstehen häufig Parallelen. In einem Vergewaltigungsfall ist der Beschuldigte als Kind adoptiert worden, in einem anderen, wo es um einen brutalen Mord geht, auch. Sagt das was aus? Ich weiß es nicht, aber man macht sich natürlich Gedanken.

Die Täter sind manchmal selbst Opfer?
Einige Menschen, die Kinder missbrauchen, sind selbst missbraucht worden. Das mag die Schuld für eine Strafe in rechtlicher Hinsicht relativieren, jedoch nicht aus Sicht des Opfers. Im Übrigen zeigt es ein psychisches Defizit auf, was wiederum für das Gericht von Bedeutung ist.

Was für eine Rolle spielt die Strafe?
Bei der Strafe geht es ja gerade auch um Resozialisierung. Wenn man den Taten nicht auf den Grund geht, geschehen sie wieder. Das deutsche Recht setzt ja nicht nur auf Schuld und Strafe, es geht um Prävention.

Könnte ein Täter das ausnutzen?
Nur dann, wenn er zum Beispiel eine Erkrankung vorspielt und dadurch seinen Rechtsanwalt, den Staatsanwalt, den Richter und natürlich auch den Gutachter täuscht.

Was sind das für Krankheiten, die man vorspielen kann?
Psychische Probleme, Schädigung im Kindesalter oder Notwehrsituation. Vielen Beschuldigten fehlen allerdings die intellektuellen Fähigkeiten, um so zu lügen, um den Fragen eines Staatsanwalts oder Vorsitzenden Richters standzuhalten. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, gering.

Dürfen Sie einem Mandanten sagen, wie er lügen soll?
Nein, das wäre eine Straftat. Am Ende würde eine solche Lüge rauskommen, davon bin ich überzeugt. In der Vorbereitung sagt man dem Mandanten, welche Fragen Richter oder Staatsanwalt stellen könnten. Wenn ich die Akten durchschaue und merke, dass gegen den Mandanten keine Beweise vorliegen, dass Zeugen ihn nicht zweifelsfrei erkennen können, rate ich ihm zu schweigen. Das muss ich sogar.

Jemand, der womöglich schuldig ist, kann auf diesem Wege frei bleiben?
Im Zweifel für den Angeklagten. Diese Konstellation kommt jedoch sehr selten vor, und im Falle eines Tötungsdeliktes halte ich das fast für ausgeschlossen. Viel wahrscheinlicher ist es hingegen, dass ein Unschuldiger etwa wegen Mordes ins Gefängnis kommt. Das zeigt sich schon anhand der Fälle, wo jemand im ersten Durchlauf mangels Beweisen wegen Mordes freigesprochen wird, die Staatsanwaltschaft geht in Revision, der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf, nur weil das Gericht bei den schriftlichen Formulierungen unpräzise war – und der Angeklagte wird dann schuldig gesprochen. Ich halte es auch für eine Traumvorstellung, dass man glaubt, alle Gerichte seien unabhängig und unvoreingenommen. Wenn ein Richter ein Verfahren zulässt, dann geht er erst mal davon aus, dass es zur Verurteilung im Sinne eines Schuldspruchs kommt. Manche stellen nur Fragen, die auf einen solchen Schuldspruch hinwirken.

Ist jeder vor dem Recht gleich?
Das glaube ich definitiv nicht. Mann oder Frau auf der Anklagebank, das ist bereits ein Unterschied. Richter oder Richterin auf der anderen Seite. Aussehen spielt definitiv auch eine Rolle. Die Frage, ob ein Mandant reden kann oder eher nicht, entscheidet eine Menge. Kommt er authentisch rüber oder nicht?

Denken Sie darüber beim ersten Gespräch nach?
Klar. So richte ich die Strategie aus. Manchen Leuten muss ich offen sagen, dass sie im Prozess nicht sprechen sollten; die reden sich um Kopf und Kragen, selbst wenn sie eine Tat nicht begangen haben, weil sie zu nervös sind und sich verhaspeln. Manchmal wollen sich Mandanten gegen den ausdrücklichen Rat des Anwalts äußern. Das geht oft schief.

Bei diesem ersten Gespräch sitzen Menschen vor Ihnen, die sich in einer totalen Krisensituation befinden. Manche sind womöglich unschuldig, sehen sich einem unglaublichen Vorwurf ausgesetzt. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Es gibt wirklich alles. Denjenigen zum Beispiel, der aus meiner Sicht völlig zu Unrecht drin ist, aber aufgrund von Abläufen der Justiz, die ihm noch dazu nicht glaubt, noch in Untersuchungshaft sitzt – der ist trotz allem ziemlich ruhig. Wenn ich in seiner Situation wäre, würde ich ausflippen. Andere, die ihre Situation nicht nachvollziehen können oder mit dem Gefängnis nicht klarkommen – die haben Panik. Gerade am Anfang kann ich es auch verstehen, wenn der Mandant noch nicht die ganze Wahrheit – auch mir gegenüber – erzählt. Ich habe mich schon selbst dabei ertappt: Wenn ich zum Arzt gehe, dann schildere ich die Symptome zwar, aber ich rede sie auch ein bisschen schön.

Sie verschweigen das ganze Ausmaß.
Rein von der Logik her ist es natürlich nicht schlau, seinen Anwalt oder seinen Arzt nicht mit der vollständigen Wahrheit zu bedienen. Denn nur wenn ich alles weiß, kann ich gut verteidigen.

Fragen Sie den Verdächtigen, ob er es getan hat?
Es gibt Fälle, die sind rechtskräftig abgeschlossen, da geht es nur um die spätere Sicherungsverwahrung, da spielt Schuld in rechtlicher Hinsicht keine Rolle mehr. Sonst frage ich, ja. Das muss nicht immer so direkt sein, aber man hakt nach: Wo waren Sie zur Tatzeit? Ich konfrontiere den Mandanten damit, was sich aus der Akte ergibt und wenn ich Zweifel an seiner Version der Geschichte habe.

Bewerten Sie Ihr Gegenüber?
Ich muss kein Verständnis für die Tat haben. Aber ich muss die Tat verstehen können. Es gibt auch Fälle, wo ich sage: Menschlich kann ich es nachvollziehen, was nicht heißt, dass ich das akzeptiere.

Zum Beispiel?
Der Mandant kommt nach Hause, erwischt seine Frau mit irgendjemand anderem. Dass er dem Typen eine mitgibt, Faustschlag, okay, das könnte ich verstehen. Wenn ein Verteidiger versucht, das Verhalten seines Mandanten zu erklären, wird man leider gerne mit dem Beschuldigten in einen Topf geworfen.

Sie haben nach der Hauptschule eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker gemacht, dann das Fachabitur und die Hochschulzulassung nachgeholt. Wann war Ihnen klar, dass Sie Strafverteidiger werden wollen?
Mir war nach drei Wochen in der Ausbildung klar, dass ich zumindest kein Werkzeugmechaniker sein will. Für den Anwalt kamen verschiedene Sachen zusammen: Ich war Jugendtrainer beim Fußball, da habe ich auch Eltern getroffen, die haben von ihrer Arbeit als Juristen erzählt. Mein Vater, der aus dem Irak kommt, hatte, als ich noch ein Kind war, auch mal ein Ausweisungsverfahren. Wir hatten schon alle Sachen gepackt, als meine Mutter gesagt hat: „Wir nehmen uns einen Anwalt und machen was dagegen.“ Die beiden haben immer gesagt, dass sie sicher sind: Ohne den Anwalt wären sie heute in Irak.

Wie kam es, dass Sie den Beschuldigten im Prozess um den Mord von Rudolph Moshammer verteidigt haben?
Der Bruder des Beschuldigten hat einen Anwalt in München gesucht, der Kontakt entstand zufälligerweise über meinen Vater, der wie der Angeklagte aus dem Irak kommt. Die Angehörigen dachten sich wohl: Mei, der kann Arabisch – und der versteht unsere Kultur. Arabisch hab ich nie gelernt, aber die Kultur ist mir nahe. Es ging denen darum, dass sie mir vertrauen können.

Sie waren da erst zwei Jahre Anwalt. Wie war das?
Als würde man beim Fußball im Finale spielen, ohne an allen Vorrunden teilgenommen zu haben. Unsicherheit, Respekt und Ehrfurcht auf der einen Seite – und der Versuch, sich bloß nichts anmerken zu lassen. Ich kann mich noch sehr genau an den ersten Prozesstag erinnern. ANTWORT: 15 Minuten bevor es losgeht, darf die Presse beim Schwurgericht fotografieren. Dem Mandanten ging es da ziemlich schlecht, er verzog aufgrund eines Schwächeanfalls das Gesicht, ich stand daneben und stützte ihn. Dass die alle Fotos machen, das hab ich ja gesehen, aber als ich am nächsten Tag auf die Titelseiten schaute – „SZ“, „tz“, „Abendzeitung“, „Merkur“, alle hatten genau dieses Bild vom Prozessauftakt vorne. Da war mir das Ausmaß der Sache wirklich bewusst.

Ihr Mandant wurde später wegen Mordes mit besonderer Schwere schuldig gesprochen.
Das verstehe ich bis heute nicht. In diesem Fall glaube ich auch, dass es eine Rolle gespielt hat, dass der Fall so stark in der Öffentlichkeit stand.

Inwiefern?
Wenn alle Welt auf einen Fall wie diesen schaut, geht es leider um mehr als den Beschuldigten und dessen Tat. Für die Richter sollte die Öffentlichkeit keine Rolle spielen, aber das tut es natürlich: Strafen orientieren sich am oberen Rahmen, auch weil die Öffentlichkeit dies quasi fordert. In Fällen, über die Medien intensiv berichten, stellen Richter Fragen oftmals ganz anders. Die lassen sich beeindrucken von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Leider bleibt dann die Objektivität etwas auf der Strecke. Es geht in die Richtung, ein Exempel zu statuieren.

Sie gehen offen mit den Medien um.
Ich stelle die Sicht meines Mandanten dar, das muss heute sein. Ein Prozess wird nicht im Gerichtssaal allein geführt. Allein die Tatsache, dass eine Anklageschrift von der Pressestelle des Gerichts den Medien vorab zur Verfügung gestellt wird und vor dem Beginn des ersten Tages ein Bericht in der Zeitung erscheint, halte ich für rechtswidrig. Dann muss ich natürlich gegen eine solche Vorverurteilung reagieren.

Viel Öffentlichkeit bekam auch der Fall Gustl Mollath, in dem Sie Verteidiger waren. Welche Rolle spielten hier die Medien?
Ich habe die Revision gemacht. Die Medien waren entscheidend dafür, dass Herr Mollath aus der psychiatrischen Unterbringung kommen konnte. Er hatte Presseleute, Unterstützer, und vor allem konnte er sich gut ausdrücken und präsentieren. Während des bayerischen Landtagswahlkampfes entstand zudem Druck auf die Politik, was nach meiner Auffassung zu einer gewissen Einflussnahme auf das Gericht führte und damit eine Wiederaufnahme erreichte. Die meisten, die in psychiatrischer Unterbringung sind, haben nicht so viel Glück wie Herr Mollath. Die gesetzliche Situation hat sich zwar geändert, auch was Sicherungsverwahrung betrifft, aber trotzdem sitzen da immer noch viele, obwohl es keinen echten Grund gibt, beziehungsweise Menschen, die nicht dorthin gehören.

Gefallen Sie sich in der Rolle des Strafverteidigers, der gegen alle ankämpft?
In dem Sinne, dass ich für Gerechtigkeit für meine Mandanten kämpfe. Es gibt zum Glück schon noch genügend Staatsanwälte und Richter, die sich auch für die Gerechtigkeit interessieren, und dann kämpfen alle gemeinsam dafür.

Sie vertreten viele Mandanten in Sicherungsverwahrung oder psychiatrischer Unterbringung. Warum machen Sie das?
Aus Idealismus. Und weil ich glaube, dass Menschen sich ändern können. Finanziell lohnt es sich nicht. Noch dazu ist die neue Gesetzeslage zur psychiatrischen Unterbringung mit der Praxis schwer vereinbar.

Was kritisieren Sie daran?
Der Gesetzestext liest sich gut, aber es hapert an der Umsetzung. Gutachter und Richter tendieren in vielen Fällen dazu, jemanden lieber wegzusperren. Und in den Psychiatrien fehlen die Therapeuten, viele Termine fallen wegen Urlaub oder Krankheit ersatzlos aus – wie soll sich ohne Therapie etwas an der Prognose ändern? Den meisten Anwälten fehlt die Sachkenntnis, die können die Gutachteraussagen nicht hinterfragen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Diese Menschen, die verwahrt oder untergebracht sind, haben schreckliche Dinge getan, aber man kann sie nicht ohne echten Grund ein ganzes Leben lang wegsperren. Das darf nicht sein.

Was sind das für Fälle, mit denen Sie in der Sicherungsverwahrung zu tun haben?
Versuchte Tötungen, vollendete Tötungen oder extreme Vergewaltigungen.

Glauben Sie an das Böse?
Es gibt böse Menschen, und es gibt gute Menschen. Das ist ganz klar. Böse Seelen müssen das nicht immer sein, es gibt in manchen Fällen einen tiefen Willen zur Veränderung. Und es gibt Menschen, das ist nicht so häufig, bei denen denke ich mir, dass die nicht mehr die Kurve kriegen werden – die können sie vielleicht auch gar nicht kriegen.

Vertreten Sie auch Menschen, die nicht mehr die Kurve kriegen können?
Ja. Jeder muss das Recht auf einen Anwalt haben.

Sie haben auch eine Frau vertreten, die als „Feuerhexe“ bekannt war; nach ihrer Freilassung hat sie einen Supermarkt in Brand gesteckt.
Das hat mich sehr getroffen. Es gibt auch den Fall eines Mannes, der nach seiner Freilassung eine Frau getötet hat und der dann zu mir in die Kanzlei gekommen ist, um sich zu stellen. Der saß da, wo Sie jetzt sitzen, und wir haben gemeinsam auf die Polizei gewartet. Sie müssen allerdings auch die vielen Fälle sehen von Menschen, die psychiatrisch untergebracht sind, die anschließend nichts machen.

Machen Sie sich Vorwürfe?
Das ist belastend, und das lässt mich natürlich nicht kalt. Aber die Freilassung wurde im Wesentlichen von allen Verfahrensbeteiligten befürwortet. Wenn es zu Rückfällen kommt, ist aus meiner Sicht bisher stets der Grund, dass der Entlassene nicht richtig auf die Freiheit vorbereitet worden ist. Es fehlen Übergangshäuser. Leute, die zum Beispiel brutal vergewaltigt haben, werden da aus Angst vor einer Wiederholungstat erst gar nicht aufgenommen. Die Sorge kann ich verstehen, aber natürlich muss die Gesellschaft sie ja auffangen, weil sonst das Wort Resozialisierung nur im Gesetz stünde.

Träumen Sie schlecht?
Nein, nie. Ich vergleiche das immer mit einem Operateur: Wer kein Blut sehen kann, kann dem Beruf nicht nachgehen.

Sie können Blut sehen.
Ja. Aber man sollte sich an den Anblick nicht gewöhnen.


ZUR PERSON
Geboren 1971 als Sohn eines Irakers und einer Griechin in München. Hauptschulabschluss, danach Ausbildung zum Werkzeugmechaniker. Macht das Abitur nach und studiert Jura, promoviert. Gilt als Experte für Verfahren um Sicherungsverwahrung – die von einem Gericht nach einer Haftstrafe verhängt wird, wenn eine besondere Gefährdung für die Öffentlichkeit besteht – und psychiatrische Unterbringung, die stärker auf Therapie und Wiedereingliederung setzt. Heute einer der profiliertesten Strafverteidiger des Landes. Zu seinen Mandanten zählten zum Beispiel der Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer; ein Mann aus Krailling, der seine Nichten tötete; ein Soldat, der eine Joggerin erdrosselte; und Gustl Mollath, für mehrere Jahre in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen und Justizopfer.


http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gespraech-mit-strafverteidiger-vor-dem-gesetz-ist-nicht-jeder-gleich-15025876.html

Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed - München


Freitag, den 26. Mai 2017
Foto: Anwalt Ahmed in der Nähe seines Büros am Münchner Isartor © Jan Roeder