Wegen Justizpanne: Müssen zahlreiche Prozesse neu aufgerollt werden? München – Fachanwalt für Strafrecht Dr. Adam Ahmed

Am Ende hieß es acht Jahre und sechs Monate Haft für Erkan G. (30). Wegen versuchten Totschlags hatte ihn das Landgericht im März 2016 verurteilt. Grund: Bei einem Streit im Bordell war G. ausgerastet und hatte drei Männer mit einem Messer schwer verletzt. Seither sitzt er im Gefängnis. Sein Fall wird nun aber neu aufgerollt. Die Ursache ist womöglich folgenschwer für die erste Schwurgerichtskammer des Münchner Landgerichts...

Am Ende hieß es acht Jahre und sechs Monate Haft für Erkan G. (30). Wegen versuchten Totschlags hatte ihn das Landgericht im März 2016 verurteilt. Grund: Bei einem Streit im Bordell war G. ausgerastet und hatte drei Männer mit einem Messer schwer verletzt. Seither sitzt er im Gefängnis. Sein Fall wird nun aber neu aufgerollt. Die Ursache ist womöglich folgenschwer für die erste Schwurgerichtskammer des Münchner Landgerichts...

Denn nach tz-Informationen lag dort im Jahr 2014 und auch im ersten Quartal 2015 kein gültiger Geschäftsverteilungsplan vor. Dieser regelt die Zuständigkeit der Richter innerhalb der Kammer. Im Grunde nur eine Formalie. Ist sie aber nicht erfüllt, fehlt den Richtern die gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit - und damit auch für die gefällten Urteile.

Anwalt macht auf Formfehler aufmerksam

Erstmals zur Sprache kam die Justizpanne bereits im Prozess gegen Erkan G. Dessen Rechtsanwalt Adam Ahmed hatte auf den Formfehler aufmerksam gemacht und kritisierte die „willkürliche Besetzung“. Gegen Richter Michael Höhne hatte der Strafverteidiger einen Befangenheitsantrag gestellt - und forderte auch, dass sein Mandant sofort freigelassen wird.

Damit fand er beim Schwurgericht kein Gehör: Erkan G. wurde verurteilt und musste ins Gefängnis. Aber Ahmed ließ nicht locker. Er legte Revision ein und ließ den Fall am Bundesgerichtshof überprüfen. Und dort haben die obersten Richter inzwischen einen brisanten Beschluss gefällt: Sie gaben der Revision statt und hoben das Urteil des Landgerichts auf. Die Folge: Der Prozess muss an einer Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

Kritik an Entscheidung des Gerichts

Adam Ahmed sagt: „Ich erachte die Feststellung, dass jemand seinem von Verfassungs wegen garantierten gesetzlichen Richter sehenden Auges entzogen worden ist, für einen veritablen Wiederaufnahmegrund.“

Erst am 16. April 2015 wurde der Fehler laut BGH korrigiert und der Geschäftsverteilungsplan erstellt. Auch für weitere Prozesse, deren Anklage bis dahin an der ersten Schwurgerichtskammer eingingen, könnte der BGH-Beschluss Konsequenzen haben. Denn die Straftäter könnten ihre Urteile ebenfalls angreifen - und auf Haftentlassung drängen.

Bisher ist „kein Urteil mit der Revision angefochten und noch offen, das in diese Zeit fällt“, sagt Gerichtssprecherin Andrea Titz. Ein Verfahren könnte „nach Rechtskraft des Urteils allenfalls dann wieder aufgerollt werden, wenn das Wiederaufnahmeverfahren betrieben würde.“ Für die Zulassung gibt es strenge Regeln. Möglich ist es trotzdem. Weil das Schwurgericht leider gepennt hat…

Das sagen die Bundesrichter

Kein gültiger Geschäftsverteilungsplan am Schwurgericht? Das sah der Bundesgerichtshof nicht als Lappalie an - sondern als handfesten Formfehler.

In ihrem Beschluss schlugen sich die Richter auf die Seite von Strafverteidiger Adam Ahmed. Zu Beginn des Prozesses gegen Erkan G. am 17. September 2015 habe der Rechtsanwalt „bereits mehrfach die Erteilung des Wortes zu einer Stellungnahme bzw. zur Antragstellung beantragt“, um auf die Justizpanne aufmerksam zu machen. Diese war nach Angaben des Landgerichts nur versehentlich unterblieben und wurde am 16. April 2015, „unmittelbar nach Erkennen des Fehlens für das verbleibende Geschäftsjahr 2015 nachgeholt“.

Zuständigkeit der Richter wohl nur mündlich geklärt

Im Übrigen, so das Schwurgericht, habe es keine Abweichungen der Geschäftsverteilung in Bezug zu früheren Jahren gegeben. Offensichtlich war die Zuständigkeit der Richter mündlich geklärt, aber nicht schriftlich fixiert. Das akzeptierte der Bundesgerichtshof aber nicht und beschloss: „Der Besetzungsrüge kann der Erfolg nicht versagt bleiben.“ Das Urteil gegen Erkan G. hat daher keinen Bestand.

Mit seiner Entscheidung wolle der BGH „der Gefahr vorbeugen, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann.“ Zudem solle „die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt bleiben.“

Andreas Thieme

https://www.tz.de/muenchen/stadt/wegen-justizpanne-muessen-zahlreiche-prozesse-neu-aufgerollt-werden-8224642.html

Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Adam Ahmed München